ENSIMIMAV
[Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung]
Verpflichtende Maßnahme zur Energiekosteneinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Oktober 2022.
Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs ist einschließlich aller relevanten Einstellungswerte, der Heizlast des Gebäudes, der eingestellten Leistung der Wärmeerzeuger und der raumweisen Heizlastberechnung, der Auslegungstemperatur, der Einstellung der Regelung und den Drücken im Ausdehnungsgefäß in Textform festzuhalten und dem Gebäudeeigentümer zur Verfügung zu stellen.